Palm Oasis, Gran Canaria: gestörtes Verhältnis zum römischen Recht

Hat doch da ein Verbraucher sein Wohnrecht an jemand anderes abgetreten und der jemand anderes hat die Abtretung angenommen und den Vertragspartner von Palm Oasis informiert.
Kam doch da ein Schreiben (Originalton): „Der Abtretungserklärung hat weder gerichtlich noch für Palm Oasis wert…“

Da waren wir halt dann doch eine Antwort schuldig:

„Sehr geehrte Frau Stynen,

wenn man unter einer solchen ehrwürdigen Adresse (Anmerkung: Albert Einstein s/n) wohnt, sollte man sich den berühmten lateinischen Spruch zu eigen machen „Si tacuisses, philosophus mansisses“ (Anmerkung: Hättest Du geschwiegen, hätte man Dich für einen Weisen gehalten)

Mag sein, dass bei Ihnen – schon von der Verkaufszeit her gerechnet – noch die Steinzeit herrscht. In Europa hat sich bis auf England das römische Recht durchgesetzt und dieses sieht auch auf den „afrikanischen“ Kanaren die juristische Abtretung samt der entsprechenden Annahmeerklärung als juristisches Institut vor. Auch in den Benelux-Staaten hat sich dieses Recht seit Asterix und Obelix durchgesetzt.

Bitte berücksichtigen Sie doch das vor weiteren Flüchtigkeitsfehlern.“

HG 09/09