TIME-SHARING IN SPANIEN Januar 2008

SCHUTZVEREINIGUNG FÜR TIME-SHARING- UND
FERIENWOHNRECHTSINHABER
IN EUROPA E.V.

Nach der derzeitigen Rechts-, Gesetzes- und Steuerlage

Herr Klaus Otten, Vizepräsident des DBTW (Deutscher Bundesverband für Freizeitwohnrechte e.V.) und Komiteevorsitzender der Time-Sharing Anlagen Atlantic Beach Club, Club Excelsior II, Club Primavera und Tisaya Golf, geschäftsansäßig auf Gran Canaria, informierte uns in mehreren Gesprächen, erstmals im Herbst 2004 und letztmalig am 19.05.2005, telefonisch:

Die Time-Sharing-Clubs, bzw. die Immobilien-Eigentumsgesellschaften konnten sich bislang einer spanischen Besteuerung dadurch entziehen, daß die Immobiliengesellschaften in englische Steuerparadiese ausgelagert wurden (meist sogenannte „Title-Gesellschaften“). Auf der Basis eines schon 1994 erlassenen Gesetzes hat der spanische Staat aus fiscal politischer Notwendigkeit vor rund 3 Jahren nun einen Riegel vorgeschoben und den Time-Sharing Club und den Immobilien-Eigentumsgesellschaften eine Frist gesetzt, diese für den spanischen Staat steuerschädliche Situation zu ändern.

Werden die Immobilien-Eigentumsgesellschaften nicht in Spanien handelsregisterlich und gewerberechtlich angesiedelt, so treffen die Gesellschaft folgende – rückwirkend – Besteuerungen:

• Sämtliche genutzten oder nutzungsmöglichen Ferienwochen werden 4 Jahre rückwirkend als touristische Nutzung und nicht als Nutzung eines Immobilienteilhabers gewertet und mit 25 % einer Art Vermietungs-Steuer belegt. Grundlage hierfür ist nicht etwa der Wert des Time-Sharing-Vertrages, sondern der an den Receptionen der Time-Sharing-Clubs ausgehängten Nächtigungspreise für „Normal Touristen“.

Ein Beispiel: Offiziell verlangt die Anfi-Gruppe Gran Canaria pro Nacht EUR 200 / App.

Eine Woche Time-Sharing würde somit mit EUR 350,-- nachbesteuert (das ist der jeweilige Übernachtungspreis der vergangenen Jahre).

• Ausweislich einer schriftlichen Anweisung zur Anpassung von vorher bestehenden Regelungen im Immobilien-Time-Sharing des Registerdienstes für den Verbraucher- und Benutzerschutz und des Präsidiums der Grundbuchrichter und Handelsregisterführer von Las Palmas vom 31.05.2004 werden die im Grundbuch als Eigentums-Gesellschaft eingetragenen, aber in den Steuerparadiesen ansässigen Gesellschaften jährlich mit 3 % auf den sogenannten Katastral-Wert (Einheitswert) besteuert. Die Besteuerung erfolgt auch 4 Jahre rückwirkend ab der ersten Anfrage des Finanzamtes.

Angesichts der drohenden Illiquidität durch diese Steuern (siehe weiter unten) bleibt den Time-Sharing-Clubs nichts anderes übrig, entweder den Club aufzulösen bzw. Konkurs anzumelden oder den teilweise enormen Finanzbedarf (Steuern und Clubbeiträge) auf die Mitglieder des jeweiligen Clubs umzulegen und gegebenenfalls gerichtlich einzutreiben. Erste Clubs haben Rückstellungen in den Bilanzen und Jahresrechnungen gebildet, so z.B. Club Casablanca auf Teneriffa (knapp 1 Mio EUR).

Vereinsregister Amtsgericht Wiesbaden Nr. 3255 Adresse: Werner-Hilpert-Str. 69 D 65197 Wiesbaden

Telefon: + 49 611 527110 (Dienstag – Donnerstag 9.00 – 11.00 Uhr) Telefax: + 49 611 5990758

Internet: www.time-sharing.com e-mail: info@time-sharing.com


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Nicht richtig ist, die Kummulierung der oben genannten Steuern. Je nach „Laune“ kann das spanische Finanzamt nach Auskunft des spanischen Time-Sharing-Spezialisten Rechtsanwalt Dr. Andreas Schomerus wählen, welche der beiden Steuerformen angewendet werden.

Der spanische Fiskus versucht mittlerweile auch, seine vermuteten Steuerforderungen gegen die Immbobilien-Eigentumsgesellschaften durch Zwangshypotheken im Grundbuch abzusichern.

Mittlerweile werden die Time-Sharing-Unternehmen auch hinsichtlich der Mehrwertsteuer überprüft. Miraflores Marketing S.L. schrieb bereits im Frühjahr 2005 seine Mitglieder (Miraflores Vacation Club und Miraflores Villa Owners Club) an: Das staatliche Steueramt hatte nachträglich für die Jahre 1997 – 1999 Mehrwertsteuern auf alle Verträge erhoben. Trotz bestehendem Vertrag mit festgelegtem Kaufpreis verlangte der Club von den Mitgliedern die Nachentrichtung ! Die Sache ist durchsichtig: bei Nichtzahlung droht der ersatzlose Auschluß. Im konkreten Fall forderte Miraflores knapp EUR 400,--.

Ein Beweis mehr dafür, dass unsere Vorhersage, der nachträglichen Umlegung von Steuernachzahlungen auf die Clubmitglieder der vom Finanzamt nach und nach überprüften spanischen Clubs kommen wird!

Das Komitee des Club Tisaya Golf (hier wurde die langwierige Umwandlung vorgenommen) schrieb an seine Mitglieder im Vorfeld der Mitgliederversammlung, auf der die rechtliche Umwandlung zu beschließen war:

“Aufgrund neuer spanischer Gesetzesregelungen erhebt das Finanzamt Gesellschaftssteuer und Sondersteuern für nicht ansässige Gesellschaften, die unsere jährlichen Verwaltungsgebühren im Durchschnitt verdreifachen würden.”

Als wohl nicht richtig hat sich eine Information von Sandy Grey, Chairman der TCA Timeshare Consumers Association in England, Anfang September herausgestellt, dass das spanische Finanzamt die Time-Sharing-Anlagen des angeblich im Sommer 2005 nach vierjähriger Haft entlassenen John Palmer mit einer Steuernachzahlung von EUR 3,4 Mio konfrontierte. Um Zwangsmaßnahmen zu verhindern, wurde das bislang nicht bekannte Resort Island Village Heights auf Teneriffa verkauft. Rechtsanwalt Dr. Schomerus vermutet, dass es sich hier um eine Schadensersatz-Zahlung im Rahmen des Privatkonkurses von John Palmer handelt. Auch wenn es sich nicht um eine Steuernachzahlung handel: wir erwarten bei den 11 Palmer-Anlagen auf Teneriffa die Umlegung der Steuernachzahlung auf die Time-Sharer, zumindest eine erhebliche Erhöhung der jährlichen Beiträge.

Sandy Grey schließt allerdings nicht aus, dass weitere, auch renommierte Time-Sharing-Anlagen von der Nachbesteuerung getroffen werden.

Aus Teneriffa kommt ein weiterer Fall: Der Palm Golf & Country Club ist am Ende. Wörtlich heißt es in einem Rundschreiben an die Mitglieder: “Darüber hinaus befindet sich der Club in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten. Grund hierfür sind eine beträchtliche Steuernachzahlung (300.000 EUR), ....”

Ob der gerade gemeldete Zusammenbruch des Club Mariposa del Sol, Gran Canaria, auch damit zusammen hängt, konnte bislang nicht geklärt werden.

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In einer e-mail informierte Sandy Grey erneut von einem weiteren Fall aus Teneriffa, in welchem die Steuerbehörden unnachgiebig untersuchen und bereits anklagen:

„Nachstehendes ist eine Übersetzung aus dem Spanischen, aus dem “boletin oficial de la provincia de Santa Cruz de Tenerife n. 164 of 7.10.2005 , boletin n. 94” und anderen aus den letzten Monaten:

Es wurde von den örtlichen Sozialversicherungsbehörden behauptet, dass verschiedene Unternehmen, die mit United Paradise – The Palms – Chayofa (wie z. B, United Management, United Restaurants, Chayofa Management usw.) verbunden sind, Schulden bezüglich unbezahlter Sozialversicherung aufgebaut haben. Der Betrag beläuft sich auf über 3,2 Mio. Euro. Offensichtlich hat man einen bekannten Trick benutzt und das Personal ständig zu solchen unterschiedlichen Unternehmen transferiert hat, um die Verpflichtungen zu umgehen. Die Gesetze in Spanien wurden kürzlich auf den neuesten Stand gebracht, so dass man diese Art von Betrug effektiver bekämpfen kann. Die örtlichen Inspektoren haben deshalb verschiedene Unternehmen herausgefunden, die sie zu Mr. H. Hummel und andere zurückführten. Sie haben ihre Schulden bezüglich dieser Unternehmen gesamtschuldnerisch haftbar taxiert (einige davon Immobilien-Firmen).

Sie haben einige Immobilienbesitze eingefroren, und Gerichtsverfahren gehen weiter. Einige müssen 2006 vor Gericht.“

Wer angesichts dieser offensichtlich immer weiteren Nachforschungen und Verfolgungen der spanischen Steuerbehörden behauptet, die Warnung an Verbraucher mit spanischen, nicht im Grundbuch eingetragenen Wohnrechten sei “Panikmache” oder gar falsch, und wer solche Behauptungen auch noch verbreiten läßt, macht sich unsererseits schadensersatzpflichtig.

Das deutsche Konsulat auf Gran Canaria teilte Anfangs 2006 mit:

“Bei der von Ihnen angesprochenen Steuer handelt es sich m.E. um die normale Besteuerung von Unternehmen, die Timesharing-Anlagen betreiben, und nicht um eine Sondersteuer für die einzelnen Inhaber von Teilzeitwohnrechten.”

Ebenfalls aus England kommt die beängstigende Nachricht, dass gegen Sunterra Europe nicht nur eine Steueruntersuchung, sondern bereits schon ein Prozess in Scotland anhängig ist.

Schlimmer noch: Es geht mittlerweile um die bewußte Irreführung des schottischen Gerichts im Zusammenhang mit einem Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen Grand Vacation Club und Sunterra (siehe auch Internet unter „crimeshare“).

Sandy Grey befürchtet den größten Crash in der Geschichte des Time-Sharing. Dass Sunterra in Konkurs geht glaubt Sandy Grey nicht. Allerdings befürchtet er, dass die Time-Sharer an andere, neue Clubgebilde ohne feste Time-Sharing-Anlage „verschachert“ werden.

Was das mit Spanien zu tun hat?

Das Hauptgeschäft macht Sunterra mit überhöhten Verwaltungsgebühren in unzähligen Time-Sharing-Resorts in Spanien.

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Unsere Einschätzung:

Jahre lang haben wir vor diesem aufgeblähten Time-Sharing-„Wasserkopf“ und den hohen Kosten, die nur für das Management profitabel waren, gewarnt. Die Borniertheit des Sunterra-Apparates schrie und schreit zum Himmel. Gnadenlos wurden und werden die Verbraucher „gemolken“!

Brutal betrügerisch geht Sunterra jetzt mit den Verbrauchern vor, die vor ein paar Jahren in die Luftnummer Grand Vacation Club umgewandelt haben:

Laut Vertrag geben diese Verbraucher nur ihre Wochen im Club „XYZ“ in Grand Vacation und erhalten Urlaubs-Punkte hierfür. Wenn ein Verbraucher nun wieder aus Grand Vacation Club zurück will, bekommt er nicht etwa wieder seine Wochen, deren Zertifikate er noch hat. Nein: ihm werden nur noch „Gurken“-Resorts wie Sunset Bay, Santa Barbara oder Cala Blanca zugeteilt.

Sunterra schmatzt sich also die Filetstücke widerrechtlich ein!!!

Und noch eine Gefahr: Die Beitragsrechnungen für 2006 lauten plötzlich auf „Club Sunterra Europe“ – kennt kein Mensch!!!!!

Nachdem die frühere Interval-Managerin Paula Woodgate bereits kurze Zeit nach ihrem Amtsantritt merkte, dass sie auf einem gefährdeten und sinkenden Schiff sitzt und fluchtartig dieses verließ (weshalb fragt uns eigentlich niemand???), verließen weitere drei Manager das Unternehmen. Die werden schon wissen, weshalb....

Kommt es zum Crash, haben wir wieder einmal recht gehabt, aber die Zeche würde in diesem Fall wieder der Verbraucher zahlen.

Allerdings: Wer auf unseren Rat hörte und hört, bleibt dann – wie so oft - ohne Schaden.

Unser Rat: Raus aus Sunterra / Grand Vacation und allen Anlagen, in denen Sunterra Verwaltungsgebühren berechnen kann!!!!!

Viel dreister als andere spanische Anlagen geht mittlerweile Miraflores Beach and Country Club, Mijas-Costa/Malaga, vor. Mit Fax vom 16.05.2006 droht dieser seit Jahren als unseriös bekannte Club:

“Should your member fail to pay his fees, the Club will have no choice but to pass this matter to its lawyers to initiate legal action here in Spain for collection. If you do not contest this action in Spain the matter, once sentenced, will be forwarded to your respective legal authority in your home country for collection.”

Mittlerweile droht auch Cala de Mar, von Sunterra verwaltet (ausgerechnet Sunterra !!!!), den Mitgliedern mit Beitrags-Rückständen:

“Falls innerhalb von 15 Tagen ab Datum dieses Schreibens die Schulden nicht vollständig beglichen werden, wird der Präsident im Namen der Eigentümergemeinschaft von Cala de Mar rechtliche Schritte gegen Sie vornehmen, um die Ausstände einzubringen.”

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Mit anderen Worten:

Die Gauner, die einst die Verbraucher mit Rubbellosen und Gewinnspiel in verhängnisvolle Time-Sharing-Vertäge gelockt und die Verbraucher finanziell benachteiligt haben, gehen nun dazu über den Saubermann zu spielen und auf die Einhaltung von Betrugs-Verträgen zu pochen – bis hin zur Erhebung einer Zahlungsklage vor Ort in Spanien!

Als Schutzvereinigung können wir nur aus Erfahrung sagen:

Hilfe von dem deutschen Staat zu erwarten, wäre die schlechteste Variante, die man wählen kann.

Wie oben bereits angedeutet: Der Club Casablanca auf Teneriffa hat ganz offensichtlich Probleme. Auszug aus dem Protokoll der Komiteesitzung vom 20.03.2006:

“Vom Komitee wurde in der letzten Sitzung der Entschluss gefasst, dass gegen die Steuerzahlung für das Jahr 1993 ein Berufungsverfahren beim Landgericht eingereicht wird.”

Mit anderen Worten:

Es gibt eine Verurteilung wegen einer Steuerzahlung für das Jahr 1993 (!!) und der Club muß sich jetzt mit einer Berufung gegen die Zahlungsverpflichtung wehren.

Von vielen Clubs und angeblichen Fachleuten werden manchmal unsere Hinweise und Warnungen als “Panikmache” hingestellt und es wird behauptet, dass das alles nicht stimmt.

Alles dummes Zeug! Die Steuerproblematik zieht immer weitere Kreise und es scheint, als ob keine Time-Sharing-Anlage mehr verschont bleiben wird.

Sehr geschickt “versteckte” das Komitee von Miraflores Beach & Country Club die Information über die Steuerprobleme auf die letzte Seite des Protokolls der 13. Jahresmitgliederversammlung des Miraflores Beach & Country Club vom 06. Mai 2006 (Seite 6 oben):

„Alain Lecompte, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, erläutert, seit der Einführung der neuen spanischen Timesharing Gesetzgebung, nach der alle Apartments bei einem spanischen Notar registriert werden müssen, und nicht mehr bei einer ausländischen Firma, sind auf alle

Wochenvermietungen 25% an das spanische Finanzamt abzuführen. Zum Schutz der Mitglieder, die zum größten Teil nicht in Spanien wohnhaft sind, kümmert sich der Club darum. Wird die Steuer nicht abgeführt, können die Mitglieder in ihrem Heimatland von der spanischen Steuerbehörden verfolgt werden.


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Stephen Griffin, Direktor von Costafield SL, Verwaltungsfirma des Clubs Miraflores Beach and Country Club, merkt an, gegenwärtig seien in Spanien Verfahren anhängig, bei denen die spanischen Steuerbehörden sämtliche Timesharingtätigkeit vor der Gesetzesänderung 2002 als Vermietungstätigkeit betrachtet und Körperschaftssteuern aus „Selbstveranlagungen“ in Millionenhöhe bis in die frühen 90er Jahre zurück verlangen.“

Der Präsident dieses Clubs führte am 01.03.2006 sehr deutlich aus:

„Wie in früheren Jahresberichten erklärt, sind die Club-Immobilien auf den Namen von Unternehmen eingetragen, die ihren Sitz auf der Isle of Man haben. Ein spanisches Steuergesetz von 1992 verpflichtete alle nicht spanischen Unternehmen, die Immobilien in Spanien besitzen, zu einer jährlichen Sondersteuer, die auf 5% des Katasterwertes der Immobilien berechnet wurde. Die Steuerbehörden bestimmen den Katasterwert. Änderungen an diesem Steuergesetz wurden mit Wirkung vom 31. Dezember 1996 vorgenommen, als der Steuersatz auf 3% pro Jahr reduziert wurde. Seit Dezember 1992 wurden Anträge auf Steuerbefreiung in Übereinstimmung mit den Steuergesetzen eingereicht. Aber 1998 lehnten die Steuerbehörden diese Anträge auf Befreiung von der 5%-Steuer ab. Der Club legte daraufhin Berufung gegen diese Entscheidung ein. 2003 ging ein Steuerprüfungs-Urteil hinsichtlich Effel Limited ein, in dem bestätigt wurde, dass die Immobilien nicht der 3%-Steuer unterliegen. Als Ergebnis nehmen wir an, dass die Behandlung für die restlichen „Eigentumsgesellschaften“ (owning companies) dieselbe sein sollte.

Während 1998 begann eine andere spanische Steuerprüfung hinsichtlich der Aktivitäten der Eigentumsgesellschaften. Die Steuerberater, die sich mit dieser Angelegenheit befassen, haben darauf hingewiesen, dass die Steuerprüfer die Eigentumsgesellschaften dahingehend einschätzen, dass sie ein theoretisches jährliches Mieteinkommen haben und Steuern von 25% ansetzen. Dem Committee wurde mitgeteilt, dass Schätzungen von insgesamt 900,000 Euro einschließlich Strafe und Zinsen entstehen könnten. Das Committee gab Anweisung, dass gegen irgendwelche derartige Schätzungen Einspruch erhoben werden soll.

Kurz darauf erhielten die Eigentumsgesellschaften die folgenden Benachrichtigungen von AEAT hinsichtlich der Steuerprüfung für die Zeiträume 1993-1995 und 1996-1988:

a. Die Gesellschaften Cornwall Limited, Bolton Limited, NBC Limited und Exeter Limited

erhielten Benachrichtigungen der letztmaligen Zahlungsaufforderung, Schulden in Höhe von 58.834,40 Euro einschließlich Dringlichkeitszuschlag zu bezahlen.

b. Die Gesellschaften Effel Limited, Devon Limited, Deardry Limited, Franseen Limited,Cindee Limited, Barbra Limited and Agetha Limited erhielten Benachrichtigungen der Sorgfaltspflicht der Pfändung von Club-Eigentum in der Höhe von 142,909,63 Euro, Gesamtschuld einschließlich verspäteter Zinsen und Kosten.“

Zitate Ende !!!

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Wer hat nun recht? Die Schutzvereinigung informiert seit 11 Jahren unabhängig und objektiv. Das wird auch so bleiben. Und das Steuer-Damoklesschwert hängt weiter über den spanischen Anlagen.

Von Teneriffa hören wir, dass Chayofa Country Club „platt“ sei. Wir hatten das ja schon weiter oben befürchtet. Wenn es stimmt, dann wäre es der 2. Club, der unter der Ägide der Hummels ruiniert worden wäre. Wir werden weiter recherchieren.

Im November 2006 erhielten wir die Nachricht: „Nick Benson beurlaubt“. Der Obergauner, der mit seiner LSI/Global-Gruppe ganze Heerscharen von Verbrauchern über den Tisch und in spanisches Time-Sharing zog, wurde aus dem (sinkenden?) Boot geschubst. Es ist durchaus empfehlenswert, sich mal bei crimeshare in Internet die Sunterra-Seiten anzusehen.

Es bleibt also dabei: Raus aus Sunterra. Egal wie!

Und wie recht wir hatten:

Sunterra Europe Ltd. wurde verkauft. Angeblich an eine private Firma. Einfach so. Die alten Köpfe aber, die die Verbraucher seit Jahren drangsalieren, sind geblieben. Knallhart wird nun weiter das Blutsauger-Geschwader auf die vielen Verbraucher losgehen und es wird – das ist eine Wette ! – noch ein übles Nachspiel haben. Vorsicht: Sunterra mahnt nun alle Beiträge an und droht mit einem Inkassobüro. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Aber handeln Sie – schnell.

Ende Januar 2007 traf eine erneute „Bombe“ deutsche Time-Sharer aus dem Club Bel Air / Teneriffa. Die Rechtsanwälte Leon y Lastres kündigen denjenigen Mitgliedern ein Gerichtsverfahren an, die mit Beitragszahlungen im Rückstand sind und zwar mit dem schönen Hinweis:

„Dieses Schreiben erhalten Sie als Vorabinformation auf die gerichtliche Einklagung gemäss der Gesetzgebung des aktuellen Ferienwohnrechts-Gesetz.“

Ob der Einzelne berechtigte Gründe zur Zahlungsverweigerung hat, wird also vor Gericht vorgetragen werden müssen. Es ist als sicher anzunehmen, dass die Klagen in Spanien erhoben werden, Mit anderen Worten: der deutsche Verbraucher muss sich dann vor Ort einen Anwalt suchen.

Ende Mai 2007: Neue Kunde von Bankrott-Club Bel Air (mit Grundbucheintragung!!!):

Mittlerweile hat ein Verbraucher die Betreibergesellschaft Atlantic Sun Management S.L. und die Eigentümergemeinschaft und deren Präsident Thuyne sowie den Sekretär Lastres wegen Veruntreuung verklagt.

Bel Air-Mitglieder sollten sich genau überlegen, ob sie weitere Zahlungen leisten, denn als Eigentümer ist jeder Einzelne letztlich von dieser Klage bedroht!

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Natürlich ist die Schutzvereinigung hierbei behilflich, aber es beweist wiederum unsere Voraussage!

Und es geht weiter! Auch bei dem als höchst unseriös bekannten Beverly Hills Club auf Teneriffa war das Finanzamt „vorstellig“! Still und heimlich ist da wohl ein Steuerbescheid ins Haus geflattert, gegen den dieses untragbare Komitee wohl geklagt hat. Ganz offensichtlich hat Beverly Hills die Klage verloren, denn im Protokoll der 19.Jahreshauptversammlung ateht:

„J. Winthrop, Ausschussmitglied, bestätigte, dass es dabei um eine einmalige Zahlung gehe, falls die Rechtsmitteleinlegung des Clubs im Gericht erfolglos ist….. und dass bei einer endgültigen Zahlung die Reserven verwendet werden müssten.“

Für die Clubmitglieder heißt das: Wenn die Reserven hierfür verwendet werden, dann wir der Club sehr bald die Clubbeiträge erhöhen oder eine kräftige Sonderzahlung verlangen, um die geplünderten Reserven wieder auf zu füllen!

ANFI auf Gran Canaria macht ernst:

Man kann sein Ferienwohnrecht nur dann auf dem freien Markt verkaufen, wenn man einen eigens hierfür von Anfi aufgesetzten Vertrag verwendet, der beinhaltet, dass

1. beide Parteien (Verkäufer und Käufer) zum Notar gehen – wie soll das möglich sein, wenn der Verkäufer in Deutschland und der Käufer in England sitzt???

2. der Verkäufer notariell erklärt, dass er auch weiterhin für die Steuernachzahlungen haftet!

Also doch: Auch bei Anfi scheint eine Nachbesteuerung zu drohen, sonst würden die das kaum in das Vertragsformular aufnehmen.

Im Übrigen:

Dieser Vertragszwang ist natürlich rechts- und vertragswidrig !!!! Aber ein freihändiger Verkauf ist erst mal gestoppt. Anfi grinst und der Verbraucher ist der Dumme!

Auch hier gilt: raus aus Anfi und wechseln zu einem seriösen Club – selbst wenn es noch mal was kostet.

In der Zwischenzeit haben die spanischen Finanzbehörden die erste Palmer-Anlage erreicht:

Island Village auf Teneriffa



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Seit 3 Jahren warnen wir vor der „Vermietsteuer“ in Spanien. Einige haben uns ausgelacht, andere haben vehement bestritten, dass es so was gibt… Und doch schleicht sich ganz langsam die spanische Finanzbehörde durch die Time-Sharing-Anlagen. War es zunächst nur auf Gran Canaria, so ist nun Teneriffa dran.

Auszug aus der Zusammenfassung des Protokolls der Jahreshauptversammlung von Island Village:

„Für die SPANISCHE MIETSTEUER für die Jahre 2002/2003/2004 in Höhe von 900.000 € hatten wir keine Rücklagen gebildet, da wir hiervon keine Kenntnis hatten, wir werden dieser Forderung energisch widersprechen und einen Anwalt zurate ziehen.“

Das ist nur der erste Schritt in Island Village! Da das Gesetz aus dem Jahre 1992 den Finanzämtern die Möglichkeit bietet, vier Jahre zurück diese Steuer zu erheben, muss also Island Village dieser „Finanzhammer“ bereits 2006 getroffen haben. Aber ganz offensichtlich hat man geschwiegen. Und man verschweigt weiter: Es ist bislang kein Fall bekannt, dass (ohne Änderung der rechtlichen Konstruktion – siehe unsere bisherigen Veröffentlichungen) ein Gerichtsverfahren gegen diese Steuerbescheide positiv ausgegangen wäre.

Wie wir im September 2007 bereits veröffentlicht haben:

Es ist (langsam höchste) Zeit, über einen Ausstieg bei den Palmer-Anlagen nachzudenken:

Wenn man Island Village derartig belastet, wird das in den anderen 10 Palmer Anlagen demnächst auch losgehen.

Und genau das bestätigte sich nur eine Woche nach diesem vorhergehenden Satz!!!

Aber es scheint noch schlimmer zu kommen.

Sandy Grey, Chairman der TCA Timeshare Consumers Association in England, neben der Schutzvereinigung Mitgründer der ATCE, berichtete:

“The trustees of John Palmer are having to pay many millions of Euro to the tax authorities before they can sell the Palmer resorts – money that Palmer should have paid many years ago.”

“Die Treuhänder von John Palmer müssen nun viele Millionen Euro an die Finanzämter bezahlen, bevor sie die Palmer Anlagen verkaufen – Geld, das Palmer viele Jahre zuvor hätte bezahlen müssen.”

Mit anderen Worten:

Man will die Time-Sharing-Anlagen verkaufen, aber vorher müssen viele Millionen Euro an den spanischen Staat bezahlt werden. Geld, das weder Palmer noch die Treuhänder haben.

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Aber die Timesharer haben Geld – und Angst, dass sie alles verlieren. Also wird man die Jahresbeiträge gewaltig anheben. Auch hier lassen wir uns auf Wetten ein!

Also noch einmal:

Höchste Zeit, über den Ausstieg aus dem Wohnrecht in den Palmer Anlagen nachzudenken:

• Island Village (die Nachbesteuerung mit € 900.000,-- liegt bereits vor)

• Flamingo

• Parque del Sol

• Colonial Village

• Yucca Park

• Club La Paz

• Lagos de Fanabe

• Los Olivos (Lageos de Fanabe II)

• Tenerife Royal Gardens

Und was mit den Timesharern passiert, die sich im nicht existenten Montana Vista eingekauft haben, das steht in den Sternen. Aber wir sind sicher: es wird auch da noch Ärger geben.

Hollywood Mirage auf Teneriffa hat es nun wohl ebenfalls erwischt: Hollywood Mirage bildet eine Steuerrücklage von 1 Million Euro!!!!

Wie das geht? Hollywood Mirage hat die Unterhaltskosten um 5% erhöht:

„Dieses neue Budget wird uns ermöglichen, unsere Rücklagen aufrecht zu halten mit einem zusätzlichen Betrag in Höhe von 1.000.000 Euro für weitere Steuerrücklagen.“

Beverly Hills hat gleich nach gezogen: die Unterhaltskosten werden um 8 % erhöht. Auch hier baut man einer Millionen Steuerzahlung vor.

Und was hat die Schutzvereinigung immer gesagt: Die Steuerprobleme der Time-Sharing-Clubs werden die Verbraucher / Mitglieder treffen.

Jede Wette: Beverly Hills Heights und Palm Beach werden bald nachziehen! Aber die Gauner von Resort Properties haben das ja immer als Panikmache der Schutzvereinigung bezeichnet!

Unsere Vorhersage zu Sunterra hat sich wieder mal bewahrheitet:

Stand Dezember 2007 / Januar 2008 presst nun die neue Eigentumsgesellschaft Diamond Resorts (lesen Sie unsere immer aktuellen Veröffentlichungen hierzu) offene Clubbeiträge aus den Verbrauchern, ja sogar Jahre zurückliegend!

Wir wiederholen hier erneut: Lassen Sie solche Mahnungen nicht unbeantwortet. Hier muss juristisch exakt zurück geschrieben werden.


Wir verweisen ausdrücklich auf unsere zusätzliche Internet-Veröffentlichung zu diesem Thema unter www.time-sharing.com

Wiesbaden, 22.09.2004 / 19.05.2005

Überarbeitung: 07.06.2005 / 06.09.2005 / 20.09.2005 / 07.10.2005 / 08.11.2005 / 15.11.2005 / 20.12.2005 / 23.01.2006/04.04.2006 / 17.05.2006 / 20.05.2006 / 01.06.2006 / 13.09.2006 / 30.10.2006 / 08.02.2007 / 30.04.2007 /24.05.2007 / 15.06.2007 / 17.10.2007 / 25.10.2007 / 25.11.2007 / 29.11.2007/ 17.01.2008 / 12.03.2008

Dr. Hajo Gekeler

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