Aktuelles bei der Schutzvereinigung für Time-Sharing-Inhaber


Palm Oasis: Dreister Fall – nach vier Jahren werden € 2.381,36 Zinsen verlangt

Es wird immer doller, was da die Anwaltskanzlei

Dallhammer & Kellermann aus 64625 Bensheim

macht: Nun verlangen sie von einem Verbraucher, der den Vertrag vor vier Jahren wegen undurchsichtigen Gebührensteigerungen kündigte und die Urkunde zurückschickte, neben den offenen Gebühren von € 4.230,13 auch noch

€ 2.381,36 Zinsen

und

€ 496,80 Anwaltskosten

Und dann schreiben die von „Eigentümern“ – zwei Zeilen davor schreiben die von „Inhaber“versammlung. Das sind vielleicht Juristen.!!


Es bleibt dabei: Aussteigen, aber gesichert!


Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Fragen Sie die Schutzvereinigung.

05.08 - 2

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