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Marco Polo Club Alpina: Mitglieder vermutlich betrogen

Jetzt haben wir den Beweis:

Marco Polo Club Alpina in Hinterthal hat vermutlich seine Mitglieder bereits 1999 betrogen!

Als der herunter gewirtschaftete Verein 1999 nur wieder flott kam, weil Dr. Hajo Gekeler und der damalige Rechtsanwalt Hans-Rudolf Erdel ein Überlegenskonzept erstellten, versprach man den Mitgliedern, dass man die zusätzliche Zahlung zur Hotel-Budgetlücke (Deckungsbeitrag) im Frühjahr 2000 gegenüber den Mitgliedern abrechnet.

Es gab sogar einen Vorstandsbeschluss vom 02.10.1999. Genau um 9.15 Uhr beantragten bei der Sitzung Vorstandsmitglied Braun und Dr. Gekeler:

„Vorschreibung der Differenz zum Budgetplan 2000 mit notwendigem Deckungsbeitrag. Abrechnung erfolgt im Frühjahr 2000.“

Der anwesende Vorstand (Gustav Siegel, Harald Braun, Heinz Robens) beschloss:

„…Vorschreibung der Differenz zum operativen Budgetplan 2000 mit Deckungsbeitrag von ATS 2128 je Ferienwohnrecht. Abrechnung 1999 erfolgt im Frühjahr 2000.“

Die große Mehrheit der Mitglieder zahlte den Mehrbetrag von immerhin rund DM 300,--.

Eine Abrechnung wurde nie gemacht und auch nie an die Mitglieder verschickt.

Schlimmer noch: Später haben die Vorstände diesen eigentlich nur auf 3 Jahre veranschlagten Deckungsbeitrag sang- und klanglos mit dem Clubbeitrag verschmolzen und die gehörnten Mitglieder zahlen nun auch noch heute für die Verluste, die der Verein „erwirtschaftet“.

§ 263 StGB (Deutschland) lautet:

„Wer in der Absicht sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Uns ist nicht bekannt, dass der Vorstand diesen und auch die anderen einstimmigen Beschlüsse wieder rückgängig gemacht hat.

Aus der Tatsache, dass der Vorstand in der Folgezeit ab 2000 immer wieder erfolglos aufgefordert wurde, eine Abrechnung dieser Deckungslücke / Deckungsbeiträge vorzunehmen, muss gefolgert werden, das es der Vorstand damals (wie auch heute) mit der Abrechnungszusage nie ernst meinte, also seine Mitglieder mit deren gutgläubiger Zahlung ins Messer laufen ließ.

Kein Mitglied sollte sich eine derartige Behandlung weiter gefallen lassen!!

0908 – 2

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