|
HOTEL NEUE POST, Zell am See
Wir würden uns sehr wünschen, wenn der Verein die Attacken des Herrn Bruckner mit seiner Hotel Neue Post Erwerbs- und BetriebsgmbH überstehen würde. Bruckner, der einst vor einem Ausschuss geschworen hat, dass der Erhalt des Vereins erste Priorität hat, tat in der Vergangenheit alles, um dem Verein das Wasser abzugraben.
So erhebt seine GmbH bei den Vereinsmitgliedern unberechtigterweise die Betriebskosten und fordert die Mitglieder auf nicht an den Verein zu zahlen. Hinweis an alle Mitglieder: Folgen Sie der Aufforderung des Herrn Bruckner nicht!
Sollte nämlich der Verein in Konkurs gehen, dann kommt mit Sicherheit der Konkursverwalter auf Sie zu und Sie müssen ein 2. Mal bezahlen.
Den Gesellschaftern der Bruckner-GmbH ist zu raten, ob nicht Betrugsanzeige erstattet werden sollte. Prüfen Sie das auf jeden Fall, denn beim Vereinskonkurs verlieren Sie eben alles das, was Sie mit Ihrer Investition in die Bruckner-GmbH sichern wollten.
Auch und insbesondere mit Ihrem Geld als stille Gesellschafter hat man sich ein schönes Hotel unter den Nagel gerissen, das im Falle des Vereinskonkurses richtig schön wertvoll wird, weil das Fruchtgenußrecht dann im ersten rang verschwinden wird (der Konkursverwalter wird es meist bietend löschen lassen).
Und dann? Prüfen Sie Ihren GmbH-Vertrag. Partizipieren Sie am Gewinn bzw. Veräußerungsgewinn?? Lassen Sie das von einem Anwalt prüfen!
Und alle „normalen“ Vereinsmitglieder sollten einmal prüfen, inwieweit sich dieser unglückliche Vorstand nicht etwa im Falle eines Konkurses mit haftbar gemacht hat.
Ganz einfach:
Dass diese missliche Lage mit der Bruckner-GmbH zustande kam, lag daran, dass die Bruckner-GmbH die Neue Post erst dadurch von der Harald Schenzel GmbH erwerben konnte, weil die Vorstände Schwabl und Eusch ohne Beschluß der Mitgliederversammlung die Löschung der Reallast auf W 11 (früheres Restaurant) notariell bewilligten. Damit wurde jeder Time-Sharing-Vertrag rechtswidrig verletzt!
Die Schutzvereinigung hat alle Beteiligten davor gewarnt, diese Löschung zu nutzen. Wenn Sie also einen Anwalt mit der Prüfung Ihrer Schadensersatzansprüche beauftragen, dann kann dieser gerne Kopien hiervon haben.
Wir können nur empfehlen, dieses unglaubliche Chaos zu Ihren Lasten genauestens prüfen zu lassen!
2006
Zu weiteren Nachrichten
Zu Wiederverkaufsbetrug, geschädigte Verbraucher gesucht...-->>
Bestellen Sie auch per e-Mail, Fax oder Bestellformular die Warnliste Wiederverkaufsunternehmen! Damit sind Sie geschützt bleiben.
|