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Club Casablanca, Teneriffa: Hoffentlich geht das gut
Zugegeben, es ist die Kontenaufstellung zum 31.12.2006, die uns da jetzt erreichte, aber wenn wir das so lesen, dann besteht doch erheblicher Erklärungsbedarf, was die letzten 18 Monate denn in diesem Club passiert ist.
Zu lesen ist da:
“In Übereinstimmung mit der Steuergesetzgebung dürfen Steuererklärungen erst dann als endgültig betrachtet werden, wenn die Finanzbehörde diese kontrolliert oder der Zeitraum von vier Jahren nach Abschluss verstrichen ist. Alle Steuererklärungen der letzten vier Jahre von Casablanca Administración S.L. and Tallway Limited sind noch zur Inspektion offen.“
Soweit so gut, das ist ja nichts beunruhigendes, wenn man da nicht dann weiter lesen würde:
“Berufungen gegen die Zahlung der Einkommensteuer für Nicht-Ansässige für die Jahre 1993, 1994 und 1995 in Höhe von 1.116.007,86 Euro, bezahlt in 2002, wurden beim Landesgericht für die Jahre 1993 und 1995 und beim regionalen Wirtschafts- und Verwaltungsgericht für das Jahr 1994 eingereicht.“
Mit anderen Worten:
Wenn man Berufung einlegt, dann gibt es eine Verurteilung wegen einer Steuerzahlung für die Jahre 1993, 1994 und 1995 (!!) und der Club muss sich jetzt mit einer Berufung gegen die Zahlungsverpflichtung wehren.
Was aber ist denn dann mit den Jahren ab 1996??
Was Sie als Mitglied von Club Casablanca machen, müssen Sie entscheiden. Wenn Sie unsere Hilfe brauchen: wir sind für Sie da!
07/08
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